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Führerschein ab 17

 

Endlich ist es soweit. Autofahren mit 17!

 

Hierbei handelt es sich um ein Fahren in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Im Alter von 16 1/2 Jahren kann der Bewerber mit der Ausbildung in der Fahrschule beginnen und durchläuft dann eine ganz normale Führerscheinausbildung. Nach Bestehen der praktischen Prüfung, darf er dann bis zu seinem
18. Geburtstag in Begleitung seiner Begleitpersonen ans Steuer. Mit 18 bekommt er dann seinen Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Das begleitete Fahren ist nur bei der Klasse B & BE möglich.
 

 

Die Begleitpersonen:

 

Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt einer Fahrt und während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
 

Voraussetzungen:

 

Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Ausserdem darf sie zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen haben.
 

Der Führerschein ab 17 ist eine Chance, die man nutzen sollte. Ich bin der festen Überzeugung, dass so jedem Fahranfänger der Einstieg in den Straßenverkehr erleichtert wird. Ausserdem läuft schon die Probezeit.
 

Antrag:

 

Hier kannst du direkt die Antragsformulare, von der Fahrerlaubnisbehörde Groß-Gerau für den Führerschein ab 17, ausdrucken.
 

BF 17 Antrag

 

Beiblatt Begleitperson

 

 

 

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