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Auf dieser Seite wollen wir Dir einen Überblick geben, welche Fahrerlaubnisklassen in unserer Fahrschule ausgebildet werden und vorallem, welche Fahrzeuge Du mit welcher Fahrerlaubnisklasse fahren darfst.
Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis 11 kw. Bei Fahrern unter 18 Jahren darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) nicht mehr als 80 km/h betragen. Bei A1 läuft die Probezeit. Einstiegsalter: 16 Jahre
Motorräder mit und ohne Beiwagen. Diese Klasse wird bei Personen unter 25 Jahren zunächst nur beschränkt erteilt. Das heisst, maximal 34 PS. Nach 2 Jahren wird die Beschränkung prüfungsfrei aufgehoben. Einstiegsalter: 18 Jahre Direkteinstieg: 25 Jahre
Personenkraftwagen bis 3,5 to und Anhänger von 750 kg. Maximal 8 Sitzplätze ausser dem Fahrersitz. Sämtliche Zugkombinationen von nicht mehr als 3,5 to wenn die Leermasse des PKW höher ist als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Einstiegsalter: 18 Begleitetes Fahren ab 17
Alle Zugkombinationen die nicht unter Klasse B fallen. Einstiegsalter: 18 Begleitetes Fahren ab 17
Kleinkrafträder bis 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h. Keine Anrechnung an die Probezeit. Einstiegsalter: 16
Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bbH von 25 km/h. Einstiegsalter: 15 Jahre
bbH = bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
Einstiegsalter = Das Alter bezieht sich auf die Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis. Die Ausbildung kann vorher begonnen werden.
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